Kontakt
Email an schachklub.toeging at googlemail.com
Spiellokal
Kellerräume der VHS im Gebäude
der BRK-Rettungswache
Grünewaldstr. 5
84513 Töging
Telefonisch nicht erreichbar
Bewirtung: Kaltgetränke und Süßigkeiten
Anfahrt
Spielbetrieb
Unser Spielabend ist am Freitag im Vereinslokal in der Grünewaldstraße 5. Er findet jede Woche statt – auch in den Ferien.
Schüler- / Jugendtraining:
ab 18:00 für Anfänger und Fortgeschrittene bis ca. 19:30.
Erwachsene:
ab 19:30 Spiel- und Trainingsabend für Erwachsene
Insgesamt hat der Schachklub 2 Mannschaften.
In der Saison 2024/2025 spielt die 1. Mannschaft in der Bezirksliga Oberbayern und die 2. Mannschaft in der A-Klasse Inn-Chiemgau.
Gäste, Neugierige sind zum Spielabend herzlich willkommen!
Unser Vorstand
Dr. Frank Betschinger
1. Vorstand
Unser Schachklub in guten und engagierten Händen
Tobias Strasshofer
Spielleiter und Jugendtrainer
Ein besonders schönes Bild von unserem Spielleiter und Jugendleiter
Konrad Bieringer
Kassier und Mannschaftsführer
Einer unserer Verdienstvollsten
Bernhard Fischer
2. Vorstand
Gestalter und Admin der Homepage
Manfred Fischer ist unser Schriftführer
Unsere Vereinshistorie
Den Schachklub in Töging gibt es seit 1987. Damals zog der Schachklub von Mühldorf, welcher 1910 gegründet wurde, nach Töging um, ausgelöst durch das Fehlen eines geeigneten Spiellokals in Mühldorf. 2020 konnten wir als Nachfolger des Schachklubs in Mühldorf unser 110-jähriges Gründungsjubiläum feiern.
Die Mitgliedschaft für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ist kostenlos!
Das Durchschnittsalter der über 50 Mitglieder ist daher recht niedrig. Etwa die Hälfte der Töginger sind jünger als 25 Jahre. Bei Kindern und Jugendlichen ist das Training am Freitag ab 18:00 Uhr sehr beliebt. Die Jugendarbeit beim Schachklub Töging wird vom Jugendleiter Tobias Straßhofer mit Unterstützung von erfahrenen Spielern mit großem Engagement geleitet. Die Kinder und Jugendlichen werden gefördert und motiviert, der Spaß am Spiel kommt dabei nie zu kurz. Von 5 bis 90 Jahren, ob schon Vereinsspieler oder Anfänger, bei uns für jeden ein entsprechender Spielpartner zu finden.
Jahreshauptversammlung 2024
das Wichtigste aus der Jahreshauptversammlung am 13.09.2024 in Stichworten:
– die erste Mannschaft hat in der Bezirksliga Oberbayern den 3. Platz belegt, die zweite Mannschaft ist aus der Kreisliga leider in die A-Klasse abgestiegen
– Vereinsmeister 2023/2024 wurde Tobias Straßhofer
– die Vereinsmeisterschaft 2024/2025 wird wieder als Gruppenturnier mit Partien regulärer Bedenkzeit ausgetragen, wenn sich mindestens sechs Teilnehmer finden. Fünf Interessenten (Manfred, Bernhard, Konrad, Tobias, Bernd) gibt es schon. Weitere Interessierte bitte bei mir oder Tobias melden!
– am 28.09. findet wieder ein Hobby- und Jugendspielerturnier statt, s. Hobbyturnier 2024. Wer mitspielen möchte, bitte anmelden.
– das Jugendtraining ist gut besucht, Manfred und ich unterstützen Tobias. Es soll ab Ende September wieder eine Jugendmeisterschaft als Turnierserie ausgetragen werden, Ausschreibung kommt bald.
– die Kasse wird durch Konrad korrekt geführt, Udo steht wieder als Prüfer zur Verfügung. Der Kassenbestand ist weiter zurück gegangen, die Kasse aber gerade noch gut gefüllt. Nächstes Jahr werden wir die Beitragssätze für 2026 überprüfen müssen. Für Hanuta wurden 114 Euro ausgegeben, das lässt auf eine Teilnahme von durchschnittlich 12 Kindern beim Jugendtraining schließen.
– die Homepage wurde von Benhard Fischer neu erstellt. Herzlichen Dank an Bernhard, das Ergebnis kann sich sehen lassen!
– der Ratingpreis für den Gewinn gegen einen deutlich höher bewerteten Gegner ging an Christian Krause
– der Schönheitspreis für die schönste Partie der Saison ging an Tobias Straßhofer für folgende Partie: B. Fischer – T. Straßhofer
- d4 g6 2. c4 Lg7 3. Sc3 d6 4. Sf3 Sd7 5. Lg5 Sgf6 6. e3 h6 7. Lh4 0-0 8. Le2 Te8 9. 0-0 e5. 10. Dc2 exd4 11. Sxd4 Sc5 12. b4 Se6 13. Tfd1 Sxd4 14. Txd4 Lf5 15. e4 Sxe4 16. Lxd8 Lxd4 17. Ld3 Sxf2 18. Lxf5 Sxd1+ 0:1
Unsere Satzung
In der Fassung des Beschlusses der außerordentlichen Mitgliederversammlung
vom 09.10.1987, geändert durch die Mitgliederversammlungen vom:
28.06.1996, 07.07.2000, 21.06.2002
§ 1
Name, Sitz, Zweck, Vereinsjahr
1. Der Verein führt den Namen „Schachklub Töging e.V.“; kurz genannt SK Töging.
2. Er hat seinen Sitz in Töging am Inn und ist in das Vereinsregister eingetragen.
3. Der Verein ist eine Vereinigung von Schachfreunden. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabeordnung (AO 1977) und ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Zweck des Vereins ist
a) Pflege und Förderung des Schachspiels und damit
b) Förderung des Volkssports Schach und
c) Betreuung am Schachspiel interessierter Jugendlicher.
4. Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Schachbundes und damit dem Deutschen Schachbund angeschlossen.
5. Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes e.V. und erkennt dessen Satzung an.
6. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
7. Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.
§2
Mitgliedschaft
1. Der Schachverein besteht aus Ehrenmitgliedern und ordentlichen Mitgliedern.
2. Die Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied wird durch die Stellung eines schriftlichen Aufnahmeantrages und die Annahme des Antrages durch den Vorstand erworben.
Die Annahme des Antrages kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Eine Ablehnung ist auf Antrag bei der nächsten Mitgliederversammlung zu bestätigen.
3. Die Ehrenmitgliedschaft kann vom Vorstand an Personen verliehen werden, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben.
4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod.
5. Der schriftlich dem Vorstand zu erklärende Austritt ist jederzeit zum Ende des Vereinsjahres (Kalenderjahr) möglich.
6. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise gegen den Vereinszweck, gegen Beschlüsse des Vorstandes oder gegen seine Beitragspflicht verstößt.
7. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand mit 2/3 Mehrheit. Der Ausgeschlossene kann bei der Mitgliederversammlung Einspruch erheben.
§3
Mitgliedsrechte, Beitragspflicht
1. Jedes volljährige ordentliche Mitglied hat Sitz und Stimme in den Mitgliederversammlungen und ist als Vorstandsmitglied wählbar. Jugendliche mit vollendetem 16. Lebensjahr können
wählen, selbst aber nicht gewählt werden.
2. Den Mitgliedern steht die unentgeltliche Benützung des Spielmaterials zu.
3. Die Bibliothek steht ausschließlich den Mitgliedern zur Verfügung.
4. Die Mitglieder sind berechtigt, sich an allen Schachveranstaltungen des Vereins und der übergeordneten Organisationen im Rahmen ihrer Spielstärke zu beteiligen.
5. Ehrenmitglieder sind von der Beitragsleistung befreit. Ordentliche Mitglieder haben den von der ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossenen Jahresbeitrag zu Beginn eines Jahres
auf einmal zu entrichten. Für passive Mitglieder kann ein ermäßigter Beitrag festgesetzt werden.
6. Der Vorstand ist berechtigt, Mitgliedern bei Vorliegen besonderer Verhältnisse auf Antrag Ermäßigung oder Stundung des Jahresbeitrags zu gewähren.
§4
Organe des Vereins
1.Vereinsorgane sind
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er muß aus mindestens drei Personen bestehen.
3. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtsperiode aus, so ist von den übrigen Vorstandsmitgliedern innerhalb von 30 Tagen ein neues Vorstandsmitglied hinzuzuwählen.
4. Die Vorstandschaft setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
a) 1. Vorsitzender
b) 2. Vorsitzender
c) Schriftführer
d) Schatzmeister
e) Jugendleiter (auch Vorsitzender der Vereinsjugendleitung)
f) Spielleiter
5. Die Vorstandschaft ist verpflichtet, das Ansehen und die Interessen des Vereins nach innen und außen zu wahren. Sie ist der jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung
verantwortlich und hat ihre Beschlüsse durchzuführen.
6. Zur Wahrung der Interessen der Jugendlichen gibt sich der Verein eine Jugendordnung
§5
Aufgaben des Vorstands
1. Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und je allein außergerichtlich. Der erste Vorsitzende beruft und leitet Vorstandssitzungen, ordentliche
und außerordentliche Mitgliederversammlungen, im Verhinderungsfall der zweite Vorsitzende.
2. Der 2. Vorsitzende vertritt im Verhinderungsfall den ersten Vorsitzenden.
3. Der Schriftführer fertigt die Sitzungsprotokolle. Alle Vorstandsmitglieder erhalten davon eine Kopie. Der Schriftführer hat in Zusammenarbeit mit den beiden Vorsitzenden den
anfallenden Schriftwechsel zu führen.
4. Der Schatzmeister verwaltet das Vermögen des Vereins, sorgt für den Eingang der Beiträge und leistet anfallende Zahlungen. Der ordentlichen Mitgliederversammlung ist über die Ein-
und Ausgaben Bericht zu erstatten. Von der ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Kasse nach Bestand, Einnahmen und Ausgaben zu prüfen. Diese Prüfung muß von 2 Personen, die
nicht dem Vorstand angehören dürfen, durchgeführt werden. Diese werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
5. Der Jugendleiter vertritt die Interessen der Jugendlichen. Er koordiniert den Spielbetrieb der Schüler- und Jugendaltersklassen.
6. Der Spielleiter leitet und koordiniert den Spielbetrieb.
§6
Mitgliederversammlung
1. Einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Mitglieder sind 14 Tage vorher schriftlich einzuladen.
Die Mitgliederversammlung nimmt die Berichte der Vorstandschaft und der Kassenprüfung entgegen und erteilt Entlastung. Sie wählt für nicht entlastete oder ausscheidende
Vorstandsmitglieder Nachfolger. Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandschaft für 3 Jahre, setzt die Beitragshöhe fest und beschließt über Geschäfts- und Turnierordnung und
Satzungsänderungen. Sie hat weiterhin die Aufgabe, über alle Punkte, die Tagesordnung sind, sowie über alle Punkte, die Gegenstand der Tagesordnung sind, sowie über die während der
Versammlung gestellten Anträge zu entscheiden bzw. Beschlüsse zu fassen.
2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig. Bei allen Abstimmungen entscheidet einfache Stimmenmehrheit. Bei
Stimmengleichheit wird die Abstimmung wiederholt. Bei Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
3. Anträge der Mitglieder, die Tagesordnungpunkte ergeben sollen, müssen mindestens 1 Woche vor der Mitgliederversammlung dem 1. Vorsitzenden eingereicht werden.
4. Bei Vorliegen eines besonderen Anlasses kann der 1. Vorsitzende eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Eine solche muß einberufen werden, wenn wenigstens ein
Viertel der Mitglieder dies verlangt. Der Antrag muß schriftlich mit den entsprechenden Unterschriften dem 1. Vorsitzenden eingereicht werden.
5. Der Verlauf der Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse sind vom Schriftführer zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Schriftführer und dem 1. Vorsitzenden zu unterschreiben.
§7
Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. In dieser Versammlung müssen mindestens zweidrittel der
Mitglieder anwesend sein. Die Beschlußfassung erfolgt mit Dreiviertel-Mehrheit. Ist die Versammlung nicht beschlußfähig, so ist innerhalb von 6 Wochen eine weitere
Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig ist. Die Auflösung des Vereins hat zu unterbleiben, wenn mindestens 7
Mitglieder sich bereit erklären, den Verein weiterzuführen.
2. Bei Auflösung oder Aufhebeung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins nach Ablauf eines Jahres an die Stadt Töging a.Inn, die es
unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§8
Vermögen, Einnahmen des Vereins
1. Etwaiges Vermögen des Vereins ist Eigentum des Schachklub Töging e.V. nicht einzelner Mitglieder. Es darf nur für Zwecke verwendet werden, wie sie in §1 Ziff.3 bestimmt sind.
2. Alle Einnahmen (Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Vergütungen, Gewinne etc.) dürfen nur zur Erreichung satzungsgemäßer Zwecke verwendet werden.
Keine Person darf durch Verwaltungsausgaben oder Zuwendungen gleich welcher Art, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
3. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Ausscheidende Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen oder Teile davon.
§9
Aufnahmegebühr, Beitragspflicht
Jedes Mitglied ist zur Zahlung der Aufnahmegebühr und des Beitrags verpflichtet
§10
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Mitgliedschaft beim Verein ist Altötting.
Von David Liuzzo, Attribution, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=12667612
Hall of Fame – Vereinsmeister im klassischen Schach seit dem Jahr 2000